Infos, Zugang, Setting - Psychotherapie
Setting:
Psychotherapie erfolgt entweder im Einzelsetting (1:1) oder in Gruppentherapie (4-10 Personen). Auch können Familien, Paar- und Angehörigengespräche stattfinden.
Kostenübernahme:
Sofern der/die Praxisinhaber*in einen Kassensitz besitzt, wird die Psychotherapie komplett von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. In einer Privatpraxis werden ausschließlich Privatversicherte ( = Kostenübernahme durch Ihre private Versicherung) und Selbstzahler*innen (keine Kostenübernahme) behandelt. Als privatversicherte Person gehen Sie in Vorleistung und reichen die Kosten bei einer KK ein. Dabei wird empfohlen, vor der Therapie mit Ihrer KK abzuklären, ob die Psychotherapie tatsächlich übernommen wird.
Sie finden keinen Therapieplatz?
Sollten Sie bedauerlicherweise von mehreren Praxen abgelehnt worden sein, können Sie einen derartigen Nachweis (Auflistung der angesammelten Ablehnungen) bei Ihrer Krankenkasse einreichen und um eine Kostenübernahme in einer Privatpraxis bitten, wobei dann Ihre Therapie auch von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden kann. Informieren Sie sich dafür bei Ihrer Kasse und/oder dem/r Therapeuten/in.
Zugang und Therapieplatz:
Sie benötigen keine Überweisung. Melden Sie sich zu den jeweils angegebenen Sprechzeiten in Ihrer angestrebten Praxis und vereinbaren Sie - wenn möglich - ein Erstgespräch. Daraufhin folgen üblicherweise probatorische Sitzungen (Kennenlernen, Problembeschreibung, Diagnostik, Klärung der gegenseitigen "Passung", Klärung der Indikation für Psychotherapie), woraufhin bei Bedarf und vorhandenen Ressourcen der Therapieantrag gestellt wird.
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (PT HPG)
Es ist wichtig, die psychotherapeutische Behandlung durch approbierte ärztliche und psychologische Psychotherapeut*innen klar von der sogenannten Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz zu unterscheiden.
Approbierte psychologische Psychotherapeut*innen durchlaufen ein mehrjähriges Hochschulstudium sowie eine mehrjährige staatlich streng geregelte Weiterbildung. Diese umfasst umfangreiche theoretische Inhalte, mehrere tausend Stunden praktischer Tätigkeit, eine verpflichtende Selbsterfahrung sowie die kontinuierliche Supervision, durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen, von mehreren hundert Behandlungsstunden im Rahmen der Ausbildung. Grundlage der ärztlichen und psychologischen Behandlung sind wissenschaftlich fundierte und in ihrer Wirksamkeit überprüfte Verfahren.
Die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz stellt demgegenüber zwar eine rechtlich zulässige Form der Ausübung von Heilkunde dar, für diese Tätigkeit besteht jedoch keine einheitlich geregelte, staatlich standardisierte Ausbildung, wie sie für approbierte ärztliche oder psychologische Psychotherapeut*innen vorgeschrieben ist. Ausbildungswege und Qualifikationen können daher im Einzelfall erheblich variieren und sind zu keiner Zeit mit unserer Ausbildung zu vergleichen.
Vor diesem Hintergrund wird dieses Angebot in Teilen der medizinischen und psychologischen Fachwelt sehr kritisch eingeordnet.